Meisterkurse und Konzerte

29. Juli - 7. August 2011

Teilnahmebedingungen

§ 1. Die Internationale Sommerakademie wird veranstaltet vom Verein Internationale Sommerakademie Lüneburger Heide. Sie richtet sich vornehmlich an Musikstudenten und junge Musiker, die sich in einer Musikausbildung befinden. Sie findet in Uelzen und Umgebung statt. Grundsätzlich gilt keine Alters-Obergrenze; das Ende des Musikstudiums sollte jedoch nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Alle eingesandten Materialien werden von einem Auswahlkomittee gesichtet und die Teilnehmer entsprechend ihrer Qualifikation zum Kurs zugelassen.


§ 2. Die Teilnahmegebühr umfasst:

a)  vier Unterrichtseinheiten bei einem Dozenten (zum Unterricht bei mehreren Dozenten siehe § 3)
b)  bis zu zwei Arbeitseinheiten mit dem Quartet-in-Residence (siehe hierzu § 5)
c)  Alexandertechnik-Unterricht nach Angebot bei Sabine Frick
d)  Unterkunft in Mehrbettzimmern (siehe hierzu § 4)
e)  volle Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen)
f)  Transporte zwischen den Unterrichts- und Konzertorten.
g)  Übemöglichkeiten in der Musikschule Uelzen
           
zu b): Bei freien Kapazitäten können mit dem Quartet-in-Residence und dem Künstlerischen Leiter zusätzliche Arbeitseinheiten vereinbart werden.

zu f): Die Unterrichts- und Konzertorte befinden sich im nahen Umkreis von Uelzen. Für die Anreise nach Uelzen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich, Hinweise hierzu stellt die Kursleitung auf Anfrage zur Verfügung

Die Teilnahmegebühren sind wie folgt:

500 Euro für Teilnehmer, die bei einem Dozenten Unterricht nehmen; für Teilnehmer, die Unterricht bei mehreren Dozenten erhalten (siehe hierzu § 3), pro Dozent 450 Euro (zwei Kurse = 900 Euro usw.). Es gilt ein ermäßigter Betrag von 400 Euro für Schüler, Jung- und Frühstudenten und für Mitglieder von teilnehmenden Kammermusikgruppen (400 Euro je Mitglied) pro belegtem Kurs (zwei Kurse = 800 Euro usw.).

Die jeweilig zutreffende Teilnahmegebühr gilt pauschal. Bei Nichtinanspruchnahme von Teilleistungen (z.B. Unterkunft, Arbeit mit dem Quartet-in-Residence oder der Alexandertechnik-Dozentin, verspätete An- oder verfrühte Abreise) ist keine Erstattung von Teilbeträgen möglich.


§ 3. Die Bewerber können sich für Unterricht bei einem oder mehreren Dozenten bewerben. Unterricht bei mehreren Dozenten ist nur bei entsprechend freien Kapazitäten möglich und ermöglicht jeweils die volle Zahl von Unterrichtseinheiten pro Dozent. Sollte der gewünschte Dozent bereits voll gebucht sein, so wird nach Rücksprache mit dem Teilnehmer die Bewerbung für einen noch verfügbaren Dozenten angenommen. Dasselbe gilt für Teilnehmer, die sich für mehrere Dozenten beworben haben.


§ 4. Die kostenlose Unterkunft in der Jugendbildungsstätte Oldenstadt kann von jedem Teilnehmer in Anspruch genommen werden. Die Unterbringung findet in 2er-, 4er- und 6erzimmern statt. Begleitpersonen können bei freien Kapazitäten ebenfalls untergebracht werden, hierfür werden jedoch pro Person und Nacht 33 € (inklusive voller Verpflegung, siehe § 2 d) berechnet. Es wird empfohlen, daß Bewerber ihre Zimmerbelegungswünsche der Kursleitung rechtzeitig bekannt geben. Auf Anfrage erhalten zum Kurs zugelassene Teilnehmer eine vollständige Teilnehmerliste mit email-Adressen zur gegenseitigen Kontaktaufnahme. Teilnehmer können auf eigene Kosten auch Quartiere selbst buchen. Die Kursorganisation stellt hierzu auf Anfrage eine Liste von Hotels und Jugendherbergen zur Verfügung. Die kostenlose Unterbringung in Privatquartieren ist ebenfalls - in begrenztem Umfang - möglich. Begleitpersonen wird hier pro Person und Nacht 20 € berechnet (inklusive voller Verpflegung, siehe § 2 d). Rechtzeitige Anfrage bei der Kursleitung sichert die besten Plätze.


§ 5. Das Faust Quartett steht ab dem 2. August 2011 täglich für die Zusammenarbeit mit den Teilnehmern, einschließlich der Abschlußkonzerte, zur Verfügung. Folgendes Repertoire kann erarbeitet werden:

- Mozart: Klavierkonzerte KV 415 und KV 449
- Chopin: Klavierkonzert f-moll
- Schumann: Klavierquintett Es-Dur op. 44
- Brahms: Klavierquintett f-moll op. 35
- Dvorak: Klavierquintett A-Dur op. 81


§ 6. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf zwölf für die Meisterkurse bei Hinrich Alpers, Bernd Goetzke und Ewa Kupiec und fünf für den Meisterkurs bei Arie Vardi. Daher ist der Anmeldung für eine eventuell notwendige Auswahl Folgendes beizufügen:


- ein Künstlerphoto in elektronischer Form (per eMail an post@summeracademyofmusic.com)
- ein Tonträger (CD, MD, DVD) mit selbstgewähltem Repertoire
- ein künstlerischer Lebenslauf
- ein Empfehlungsschreiben
- das voraussichtliche Kursrepertoire


Um möglichst vielen Bewerbern die Teilnahme zu ermöglichen, zählen Kammermusikgruppen für das Teilnehmerkontingent nur als ein Teilnehmer, es sei denn, daß von den Mitgliedern auch solistischer Unterricht in Anspruch genommen wird. Die ermäßigte Teilnahmegebühr ist dennoch von jedem Mitglied zu zahlen.

               
§ 7. Die Anmeldung ist zu richten an:

Internationale Sommerakademie Lüneburger Heide e.V.
Postfach 2161
29511 Uelzen

Kontonummer 230021834
Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg (BLZ 258 501 10)
IBAN: DE57 2585 0110 0230 0218 34
SWIFT-BIC: NOLADE21UEL


§ 8. Der Anmeldeschluß ist der 1. Juli 2011. Die Anmeldung ist verbindlich und wird erst wirksam, wenn sämtliche notwendigen Unterlagen (siehe § 6) eingegangen sind und die sich aus § 2 ergebende Teilnahmegebühr in voller Höhe auf dem Konto des Vereins Internationale Sommerakademie Lüneburger Heide e.V. (siehe § 7) gutgeschrieben ist. Überweisungsspesen gehen zu Lasten der Bewerber. Alle Bewerber werden per eMail über den Eingang ihrer Unterlagen und bis spätestens zum 5. Juli 2010 über ihre Annahme oder Nicht-Annahme informiert. Bei Nicht-Annahme eines Bewerbers wird die überwiesene Teilnahmegebühr (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €) rückerstattet. Bei Rücktritt vom Kurs ist die Anmeldegebühr (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €) nur dann rückzahlbar, wenn der freiwerdende Platz anderweitig vergeben werden kann.


§ 9. Die Fördermaßnahmen (Preise, Konzerte) können, müssen jedoch nicht vergeben werden, wenn keine entsprechend hervorragenden Leistungen auszuzeichnen sind. Die Kursdozenten und das Quartet-in-Residence beraten gemeinsam mit dem Künstlerischen Leiter über die Vergabe.


§ 10. Gerichtsstand ist Uelzen. Bei etwaigen Unklarheiten oder Differenzen, die sich durch die englische Übersetzung dieses Textes ergeben, gilt im Zweifelsfall der deutsche Text.